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Aus für private Blitzer!

Laut einem Urteil des OLG Frankfurt sind Tempomessungen hoheitliche Aufgaben, die nicht an private Dienstleister vergeben werden dürfen. Das ist doch mal ein Wort! Also lohnt ein Widerspruch, wenn die Messung nicht direkt von der Polizei durchgeführt wurde.

2019-12-25 / JR

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