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Allg. Tipps

Wann ist ein neuer Motorradhelm nötig?

Schön muss er sein, aber – viel wichtiger – auch sicher und vor allem nicht zu alt.

Auch wenn es keinen Unfall oder Sturz gab – der Motorradhelm kann nicht ewig im Einsatz bleiben. Doch wann muss ein neuer Kopfschutz her? Und worauf achtet man am besten?

Ein Motorradhelm, der keinen harten Aufschlag erdulden musste und noch gut aussieht, muss trotzdem nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werde: Biker sollten ihn nach fünf bis sieben Jahren wechseln. Das rät die Prüforganisation des TÜV SÜD. 

Warum ist ein neuer Helm nötig?
Durch die Alterung des Helmmaterials kann dessen Struktur so beeinträchtigt sein, dass der Helm im Unglücksfall nicht mehr voll schützt. Neukäufer sollten beim frischen Helm auf gute Passform und Funktionalität achten – und darauf, dass der Kopfschutz die Anforderungen der Norm ECE 22-05 erfüllt.

Ist der Helm noch gut in Schuss und nicht zu alt, können Biker bei der Pflege beruhigt zu Reinigern für Helm und Visier aus dem Fachhandel greifen. Manchmal genügen aber auch einfache Hausmittel. Ein weiches Schwammtuch mit lauwarmer Seifenlauge etwa eignet sich, um damit Insektenreste einzuweichen und abzuwischen. Auch Innenpolster lassen sich mit der Hand und Feinwaschmittel wieder auf Vordermann bringen.

2020-04-22 / JR

Wie bremse ich mein Motorrad effektiv herunter?

Hier habe ich einen guten Beitrag gefunden, der genau die Bremstechnik erläutert!

Schaut doch mal rein: https://www.youtube.com/watch?v=i8hgh0NxllY

In diesem Sinne grüßt Euch Euer „Anti-Hinterrad-Bremser“

2020-04-21 / JR

Motorrad fahren in Europa – Tempolimits, Handschuhpflicht und Helm-Standards

Wer wie wir regelmäßig mit dem Motorrad Europa „unsicher“ macht, muss sich mittlerweile umfänglich informieren, welche Vorschriften gerade in den einzelnen Ländern Gültigkeit haben. Hier die Neuerungen, die für 2020 zu berücksichtigen sind.

Welches Tempolimit gilt?
Muss ich Verbandszeug und Warnweste mitführen?
Entspricht mein Helm den Vorschriften?

Alle Antworten, die für Motorradfahrer unterwegs in Europa wichtig sein können, hat MOTORRADONLINE für uns aufgelistet.

Extra Tempolimits für Motorräder in Europa? Ja, das gibt’s und zwar in sieben Ländern auf dem europäischen Kontinent: in Bulgarien, Griechenland, Litauen, Russland, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Die Geschwindigkeiten für Motorräder sind ausnahmslos niedriger angesetzt als die Höchstgeschwindigkeiten für Autos. Beispiel Bulgarien: Hier gilt für Motorräder ein Tempolimit auf Autobahnen von 100 km/h, während Autos 130 km/h fahren dürfen. Alle Tempolimits im Überblick gibt’s in der Tabelle ganz unten. Wer sich über Mautgebühren und Vignettenpflicht für Motorräder in Europa informieren möchte, wird hier fündig.

Verbandszeug:
In Albanien, Montenegro, Österreich, Russland, Serbien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, in der Ukraine und Ungarn muss der Motorradfahrer Verbandszeug an Bord haben, in Lettland nur dann, wenn das Motorrad einen Beiwagen hat.

Warnweste Mitführpflicht:
Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn.

Warnweste Tragepflicht:
In Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn muss man eine Warnweste tragen, wenn man wegen einer Panne oder eines Unfalls vom Motorrad steigt. In Finnland gilt die Tragepflicht auf für Beifahrer. Eine Mitführpflicht besteht allerdings nicht.

Warndreieck:
In Dänemark, Finnland, Island, Russland, Schweden, in der Ukraine und auf Malta gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer. In Ungarn muss es bei einem Motorrad mit Beiwagen an Bord sein.

Ersatzlampen:
In Frankreich und Kroatien müssen Ersatzlampen mitgeführt werden, sofern das Motorrad nicht über Xenon- oder LED-Leuchten verfügt.

Grüne Versicherungskarte:
Die Mitnahme ist in Albanien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Montenegro (Gültigkeit für Montenegro muss auf der Karte aufgeführt sein), Rumänien und in der Ukraine Pflicht.
In Armenien kann trotz des internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden.

Handschuhpflicht:
In Frankreich gilt für Motorradfahrer und Beifahrer Handschuhpflicht. Die Handschuhe müssen einer CE-Norm entsprechen und ein CE-Zeichen enthalten.

Sicherheitskleidung:
In Belgien müssen Motorradfahrer neben einem Helm auch Handschuhe tragen, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall und Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen.

Motorradhelm der ECE-22 Norm
In vielen Ländern ist für Motorradfahrer ein Helm verpflichtend, der der ECE-22-Norm entspricht. Hierbei handelt es sich um eine immer wieder aktualisierte Prüfnorm, die einheitliche Standards für Schutzhelme bezüglich Belastbarkeit des Kinnriemens, Haltbarkeit und Stoßdämpfung definiert. Ob euer Helm diese Vorgabe erfüllt, erkennt ihr meist mit einem Blick ins Futter oder am Kinnriemen: Wenn ihr ein eingekreistes „E“ seht und daneben noch eine Prüfnummer, die mit den Ziffern „05“ beginnt, dann erfüllt euer Helm diese Norm.

Wenn ihr ein eingekreistes „E“ seht und eine Prüfnummer, die mit „05“ beginnt, dann erfüllt euer Helm die geforderte Norm. Das Etikett ist meist am Kinnriemen oder am Futter zu finden.

In folgenden Ländern müsst ihr einen Helm tragen, der die ECE-22 Norm erfüllt: Albanien, Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Nordirland. Für Deutschland gilt laut Institut für Zweiradsicherheit:
„Der Helm muss eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sein. Die Bauart muss die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen“.

 

Tempolimits in Europa

Land Außerorts Autobahn
Deutschland 100 km/h keine
Albanien 80 – 90 km/h 110 km/h
Andorra 90 km/h Es gibt keine Autobahn.
Belgien 90 km/h 120 km/h
Bosnien/Herzegowina 80 km/h 130 km/h
Bulgarien Motorräder,
90 km/h für Pkw
100 km/h für Motorräder
130 km/h für Pkw
Dänemark 80 km/h 130 km/h
Estland 90 km/h 110 km/h auf Schnellstraßen. Autobahnen gibt es in Estland nicht.
Finnland  80 km/h 120 km/h
Frankreich 80 km/h 130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
Griechenland 70 km/h für Motorräder
90/110 km/h für Pkw
90 km/h für Motorräder
130 für Pkw
Großbritannien 60 mph (96 km/h) 70 mph (112 km/h)
Irland 80 – 100 km/h 120 km/h (außer M 50, hier gelten 100 km/h)
Island unbefestigt: 80 km/h
befestigt: 90 km/h
Es gibt keine
Italien 90 km/h 130 km/h, Schnellstr. 110km/h
Kosovo 80 km/h 130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
Kroatien 90 km/h 130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
Lettland 90 km/h Schnellstraße: 90 km/h
Es gibt keine Autobahn.
Liechtenstein 80 km/h Schnellstraße: 100 km/h
Es gibt keine AB
Litauen 90 km/h 110 km/h (Schnellstraße: 100 km/h) für Motorradfahrer
130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h) für Pkw
Luxemburg 90 km/h 130 km/h (110 km/h bei Nässe)
Malta 80 km/h Es gibt keine Autobahn.
Moldau 90 km/h Schnellstraße: 110 km/h
Es gibt keine Autobahn.
Monaco 50 km/h im gesamten Fürstentum
Montenegro 80 km/h Schnellstraße: 100 km/h
Es gibt keine Autobahn.
Niederlande 80 km/h 130 km/h (ab März 2020 zwischen 6 und 19 Uhr nur noch max. 100 km/h)
Nordmazedonien 80 km/h 130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
Norwegen 80 km/h 90 – 100 km/h
Österreich 100 km/h 130 km/h
Polen 90 km/h 140 km/h (Schnellstraße: 100 km/h)
Portugal 90/100 km/h 120 km/h
Rumänien 90 km/h 130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
Russland 90 km/h 90 km/h für Motorräder
110 km/h für Pkw
San Marino  90 km/h
Schweden 60 – 100 km/h 90 – 120 km/h
Schweiz 80 km/h 120 km/h (Schnellstraße: 100 km/h)
Serbien 80 km/h 130 km/h Schnellstr.
Slowakei 90 km/h 130 km/h
Slowenien 90 km/h 130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
Spanien 90 km/h 120 km/h (Schnellstraße: 100 km/h)
Tschechien 90 km/h 130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
Türkei 70 km/h für Motorräder
90 km/h für Pkw
80 km/h für Motorräder
120 km/h für Pkw
Ukraine 80 km/h für Motorräder
90 km/h für Pkw
80 km/h für Motorräder
130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h) für Pkw
Ungarn 90 km/h 130 km/h (Schnellstraße: 110 km/h)
Weißrussland 90 km/h 90 km/h für Motorräder
110 km/h für Pkw
Zypern 80 km/h 100 km/h

2020-02-19; 2020-03-08 / JR

Und hier die aktuellen Reifenempfehlungen der – Redaktion, Stand:  1. Halbjahr 2020 !

Diese Liste wird zweimal pro Jahr überarbeitet bzw. bei Neuerscheinungen von einzelnen wichtigen Reifenneuigkeiten geprüft und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Anwendung Info
Rennstrecke Slick Slicks für Rennfahrer und besonders engagierte Hobbyracer. Komplex in der Handhabung, volle Konzentration auf Rundenzeit. Dunlop GP Racer Slick D212 Pirelli Diablo Superbike Bridgestone V-02 Metzeler Racetec RR Slick Michelin Power Slick 2
Rennstrecke Hobby Für Hobbyfahrer welche ausschließlich auf der Rennstrecke fahren, aber bei denen Sicherheit, einfache Handhabung und Spaß wichtiger ist als Rundenzeit. Auch Kosten spielen eine Rolle. Bridgestone R-11 Metzeler Racetec RR CompK Conti RaceAttack 2 soft/medium Dunlop GP Racer D212 Pirelli Supercorsa SC
Straßensport Allroundreifen für sportliche Straßenpiloten. Supersportler, Nakedbikes, Sporttourer. Auch gelegentliche Ausflüge auf Rennstrecke. Laufleistung spielt jedoch eine Rolle, eine kurze Aufwärmzeit und Performance bei miesem Wetter ebenso. Dunlop Sportsmart TT Bridgestone S22 Conti SportAttack 4 Metzeler Sportec M9RR Michelin Power RS
Touring Für Nakedbikes, Sporttourer aber auch Sportmotorräder. Hohe Laufleistung ist sehr wichtig, Naßhaftung ebenso. Schwerpunkt liegt auf Tourentauglichkeit und weniger auf Sportlichkeit. Conti RoadAttack 3 Pirelli Angel GT II Metzeler Roadtec 01 Dunlop Roadsmart 3 Bridgestone T31
Günstige Allrounder Für den täglichen Weg zur Arbeit und kurze Wochenendausfahrten. Sportliche Pneus aus der zweiten Reihe oder Touringpneus mit gutem Grip. Gutes Preis / Leistungsverhältnis Bridgestone S20 Evo Pirelli Diablo Rosso III Dunlop RoadSmart 3 Metzeler Roadtec 01 Pirelli Angel GT
Reiseenduro 90% Straße Echte Reiseenduropneus welche auch bei Gelegenheitsabstechern auf geschotterten Pässen Spaß machen. Conti Trail Attack 3 Pirelli Scorpion Trail 2 Dunlop Trailmax Meridian Michelin Anakee Adventure Metzeler Tourance Next
Hardenduros Für Hardenduros im Einsatz bei Hobbyrennen oder bei harten Endurotrainings.FIM Zulassung für uns kein Kriterium. Mitas EF 07 Metzeler MCE 6 Days Extreme Bridgestone X20 Michelin Enduro Xtrem NHS Pirelli Scorpion XC

 

Reifenempfehlungen der 1000PS Redaktion – Stand:  2. Halbjahr 2019

Anwendungen Info
Rennstrecke Slick Slicks für Rennfahrer und besonders engagierte Hobby-Racer. Komplex in der Handhabung, volle Konzentration auf Rundenzeit. Dunlop KR Pirelli Diablo Superbike Bridgestone V-02 Metzeler Racetec RR Michelin Power Slick
Rennstrecke Hobby Für Hobbyfahrer welche ausschließlich auf der Rennstrecke fahren, aber bei denen Sicherheit, einfache Handhabung und Spaß wichtiger ist als Rundenzeit. Auch Kosten spielen eine Rolle. Bridgestone V-02 Metzeler CompK Slick Conti RaceAttack Comp Dunlop GP Racer D212 Pirelli Supercorsa SP
Straßensport Allroundreifen für sportliche Straßenpiloten. Supersportler, Nakedbikes, Sporttourer. Auch gelegentliche Ausflüge auf Rennstrecke. Laufleistung spielt jedoch eine Rolle, eine kurze Aufwärmzeit und Performance bei miesem Wetter ebenso. Dunlop Sportsmart TT Bridgestone S22 Conti SportAttack 3 Metzeler M7RR Michelin Power RS+
Touring Für Nakedbikes, Sporttourer aber auch Sportmotorräder. Hohe Laufleistung ist sehr wichtig, Naßhaftung ebenso. Schwerpunkt liegt auf Tourentauglichkeit und weniger auf Sportlichkeit. Conti RoadAttack 3 Pirelli Angel GT II Metzeler Roadtec 01 Dunlop Roadsmart 3 Bridgestone A40
Günstige Allrounder Für den täglichen Weg zur Arbeit und kurze Wochenendausfahrten. Sportliche Pneus aus der zweiten Reihe oder Touringpneus mit gutem Grip. Gutes Preis / Leistungsverhältnis Bridgestone S20 Evo Pirelli Diablo Rosso II Dunlop RoadSmart 3 Metzeler Roadtec 01 Pirelli Angel GT
Reiseenduro 90% Straße Echte Reiseenduropneus welche auch bei Gelegenheitsabstechern auf geschotterten Pässen Spaß machen. Conti Trail Attack 3 Pirelli Scorpion Trail 2 Dunlop Trailsmart Max Michelin Anakee Adventure Metzeler Tourance Next
Hardenduros Für Hardenduros im Einsatz bei Hobbyrennen oder bei harten Endurotrainings.FIM Zulassung für uns kein Kriterium. Mitas EF 07 Metzeler SDE Supersoft Bridgestone X20 Michelin Starcross 5 Pirelli Scorpion XC

Die o. a. Empfehlungen für den Straßensport und für unsere Touring-Fahrer, aber auch für günstige Allrounder haben auch wir getestet und können die Empfehlungen bestätigen.

2020-01-10; 2010-02-27  / JR

Hallo Leute,
das Motorradjahr 2020 steht vor der Tür – und wir freuen uns schon wahnsinnig darauf  
Gerade deshalb stelle ich heute gezielt ein Video für Euch vor, das Ihr Euch unbedingt (komplett) anschauen solltet. Wenn Ihr die darin empfohlenen Ratschläge befolgt, sind diese in Extremfällen “lebensrettend”
Von daher schaut bitte hier rein und schaut’s Euch ganz an:
https://www.youtube.com/watch?v=jTJBGlcDZDI
Liebe Motorradgrüße und alles Gute für 2020 wünscht Euch
Euer Q-Treiber
2020-02-14 / JR

StVO-Änderung in 2020

Neue Regeln, neue Schilder, neue Strafen

Die Bundesregierung hat die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgeschlagene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebilligt.

Sie sieht unter anderem deutlich härtere Strafen vor, auch soll das Radfahren sicherer gemacht werden. Dem Vorschlag müssen noch die Bundesländer zustimmen. Noch 2019 soll die Änderung in Kraft treten.

Reifen – Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend

Von den in den Papieren eingetragenen Reifendimensionen abweichende Größen sind auch mit Freigaben der Reifenhersteller nicht
mehr zulässig. Das besagt eine neue Regelung des Bundesverkehrsministeriums.

Die jetzt im Verkehrsblatt veröffentlichte Neuregelung besagt, dass künftig Reifengrößen, die entweder kleiner oder größer als die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen sind, auch dann nicht mehr zulässig sind, wenn vom Reifenhersteller dafür eine fürs jeweilige Motorradmodell gültige Freigabe vorliegt.

Andere Reifengröße muss eingetragen werden

Um ein Erlöschen der Betriebserlaubnis in einem solchen Fall zu verhindern, muss der Anbau der Reifen abweichender Größe von einer Prüforganisation wie TÜV, Dekra oder GTÜ begutachtet und eingetragen werden. Die Regelung gilt für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für alle Reifen.

Bisher war es vor allem bei Sportmotorrädern durchaus üblich, etwa anstelle der eingetragenen Hinterreifendimension 170/60 Reifen eine besser mit dem Motorrad harmonierende Größe wie 180/55 zu fahren – mit Freigabe seitens des Reifenherstellers und daher Tolerierung durch TÜV, Polizei etc.

Neue Dokumente der Reifenhersteller

Künftig werden die Reifenhersteller ihre Bescheinigungen in „Serviceinformationen“ und „Herstellerbescheinigungen“ unterteilen. „Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination für Motorräder mit EU-Typgenehmigung, wenn die Reifengröße bzw. -bauart in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Diese Bereifungen sind also nicht eintragungspflichtig. Bereifungsmöglichkeiten mit abweichender Reifengröße oder Bauart werden künftig in der neu definierten Herstellerbescheinigung dokumentiert, die die Reifenhersteller nach technischer Prüfung und fahrdynamischen Tests erstellen. Allerdings stellt die Herstellerbescheinigung keine Garantie dafür da, dass die darin genannte Bereifung durch die technischen Dienste abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.

 

Die Neuerungen für Radfahrer im Einzelnen:

  • Zum Schutz von Radfahrern muss ein Mindestabstand beim Überholen innerorts von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Bisher war lediglich ein „ausreichender“ Abstand vorgeschrieben.
  • Kfz über 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo (max. 11 km/h) fahren dürfen. Hier ist ein Bußgeld von 70 Euro vorgesehen.
  • An engen oder gefährlichen Stellen verbietet künftig ein neues Schild, dass Pkw und Lkw einspurige Fahrzeuge überholen.

 

 

BMVI – Überholverbot für Pkw von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen.

  • Vor Kreuzungen und Einmündungen gilt künftig ein Parkverbot von bis zu acht Metern, wenn es einen Radweg gibt.
  • In Fahrrad-Zonen gilt fortan Tempo 30, der Radverkehrs darf nicht gefährdet oder behindert werden.
  • Ein grüner Pfeil mit Zusatzschild an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen von Radfahrern bei roter Ampelschaltung. Zuvor muss der Radler anhalten und darf beim Abbiegevorgang niemanden gefährden.
  • Das nebeneinander Radfahren soll erlaubt werden, mit der Einschränkung, niemanden zu behindern.
  • Wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird:
    1 Punkt und 80 Euro (vorher: 20 Euro)
  • Wenn ein Radfahrer durch das Parken auf dem Radweg behindert wird:
    1 Punkt und 70 Euro (vorher: 30 Euro)
  • Wenn das Halten eines Fahrzeugs auf dem Schutzstreifen für den Radfahrer zu einem Unfall führt:
    1 Punkt und 100 Euro (vorher: 35 Euro)

Der verabschiedete Vorschlag des Bundesverkehrsministers sieht noch weitere Änderungen vor:

Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet 200 bis 300 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Zuvor war kein Fahrverbot möglich.

In Zukunft können Fahrzeug, die mit mindestens drei Personen besetzt sind die Fahrstreifen für Busse in den Städten nutzen. Die Freigabe erfolgt über ein neues Zusatzschild.

 

BMVI – Das neue Parkberechtigungsschild für Carsharing-Fahrzeuge

Auch Parkplätze für Carsharing und E-Autos erhalten ein neues Schild, mit dem gesonderte Parkflächen ausgewiesen werden.

125er für Autofahrer & Euro 5 für Motorräder

Zuletzt wurde darüber diskutiert, ob Autofahrer in Zukunft Zweiräder mit 125 cm³ fahren dürfen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Nun hat der Bundesrat der neuen Regelung zugestimmt. Autofahrer müssen ihren Führerschein bereits seit fünf Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt sein. Zudem müssen mindestens neun Fahrschuleinheiten (jeweils 90 Minuten) absolviert werden. Prüfungen sind nicht notwendig. Eine weitere Änderung betrifft den Zweirad-Nachwuchs: Der Bundestag hat nach dem Bundeskabinett und dem Bundesrat beschlossen, dass der Moped-Führerschein in Zukunft ab 15 erworben werden darf. Bisher liegt das Einstiegsalter bei 16 Jahren.

Für 2020 steht zudem die neue Euro 5-Norm in den Startlöchern – zunächst für Typenzulassungen, also neue Modelle. Ab 2021 gilt die neue Norm dann für alle Motorräder, die neu zugelassen werden.

Fazit
Jede auch noch so kleine Änderungen in der StVO, die zusätzlich Sicherheit für jeden Verkehrsteilnehmen bietet, ist herzlich willkommen. Bei einigen der Neuerung stellt sich natürlich die Frage nach der Kontrolle, bei anderen Änderung wie dem Rettungsgassenproblem, ob die Bußgelder nicht vielleicht ein wenig zu niedrig ausfallen sind.

 

2020-01-10 / JR

Aus für private Blitzer!

Laut einem Urteil des OLG Frankfurt sind Tempomessungen hoheitliche Aufgaben, die nicht an private Dienstleister vergeben werden dürfen. Das ist doch mal ein Wort! Also lohnt ein Widerspruch, wenn die Messung nicht direkt von der Polizei durchgeführt wurde.

2019-12-25 / JR

BMW forscht am E-Bike

BMW forscht derzeit gerade am elektroangetriebenen Motorrad, aber der – doch noch sehr unausgereifte – Prototyp zeigt, dass man sich derzeit noch auf Lösungen für den städtischen Bereich, sprich Roller fokussiert. Die Vorteile, die diese Antriebsvariante bietet – beispielsweise sei der, durch eine nahezu freie Positionierung des Akkus leicht konfigurierbare Schwerpunkt genannt –, sind in dem Einsatzgebiet, in dem BMW seine Motorräder sieht den Nachteilen einfach nicht gewachsen. Insbesondere das Thema Gewicht muss man noch in den Griff bekommen, um die selbstauferlegte „Freude am Fahren“ glaubwürdig repräsentieren zu können. Die Zeilen sind einem Artikel von entnommen.

Die Frage sei erlaubt: Wer um Gottes Willen, braucht denn so etwas?

2020-12-12 / JR

Hallo Ihr Alle,

viele Moto-GP – Verrückten warten auf den START der neuen Saison. Am 09.03.1029 ist es so weit – die Neue Saison beginnt in KATAR.

Der österreichische Sender „Servus TV“ hat die Übertragungsrechte erworben und startet am 09.03.2019 um 15 Uhr mit der Übertragung der Vorläufe.

Am Sonntag, 10.03.2019 ist es dann endlich soweit – „Der große Preis  von DAKAR“ wird in „SERVUS-TV“ in der Zeit von 15 bis 19 Uhr live übertragen.  

Halli Galli auf der Walli !

Wir freuen uns ganz speziell darauf, weil sich ja einiges verwirbelt hat in 2019!

Jorge Lorenzo startet mit einem 2-Jahres-Vertrag für das HONDA-Repsol-Team zusammen mit Marc Márquez. Da ist Power im Zylinder!

Die Frage wird sein, wie reagieren die Top-Piloten – Velentino Rossi & Co. ???

Hier die Termine – Moto-GP Kalender 2019

Datum Grand Prix Länge Start Rennen
1 QA 08.03. – 10.03.2019 Katar GP

Losail
Länge: 5,380 km 18:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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2 AR 29.03. – 31.03.2019 Argentinien GP

Termas de Río Hondo
Länge: 4,806 km 20:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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3 US 12.04. – 14.04.2019 American GP

Austin
Länge: 5,513 km 21:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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4 ES 03.05. – 05.05.2019 Spanien GP

Jerez de la Frontera
Länge: 4,423 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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5 FR 17.05. – 19.05.2019 Frankreich GP

Le Mans
Länge: 4,185 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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6 IT 31.05. – 02.06.2019 Italien GP

Mugello
Länge: 5,245 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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7 ES 14.06. – 16.06.2019 Katalonien GP

Barcelona
Länge: 4,727 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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8 NL 28.06. – 30.06.2019 Niederlande GP

Assen
Länge: 4,555 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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9 DE 05.07. – 07.07.2019 Deutschland GP

Hohenstein-Ernstthal
Länge: 3,671 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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10 CZ 02.08. – 04.08.2019 Tschechien GP

Brünn
Länge: 5,403 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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11 AT 09.08. – 11.08.2019 Österreich GP

Spielberg
Länge: 4,326 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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12 UK 23.08. – 25.08.2019 Großbritannien GP

Silverstone
Länge: 5,901 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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13 SM 13.09. – 15.09.2019 San Marino GP

Misano Adriatico
Länge: 4,226 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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14 ES 20.09. – 22.09.2019 Aragon GP

Alcaniz
Länge: 5,077 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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15 TH 04.10. – 06.10.2019 Thailand GP

Buriram
Länge: 4,554 km 09:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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16 JP 18.10. – 20.10.2019 Japan GP

Motegi
Länge: 4,801 km 07:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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17 AU 25.10. – 27.10.2019 Australien GP

Phillip Island
Länge: 4,448 km 05:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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18 MY 01.11. – 03.11.2019 Malaysia GP

Sepang
Länge: 5,548 km 08:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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19 ES 15.11. – 17.11.2019 Valencia GP

Valencia
Länge: 4,005 km 14:00 Uhr MEZ mehr Streckendetails
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Ziel der KämpfelbachBiker für 2019  wäre ein Besuch der Moto-GP in Barcelona am 16.06.2019.
Auf jeden Fall sind wir gespannt und verfolgen weiterhin das Geschehen!!!

2019-02-23 / JR

Das TÜV-Monopol gem. § 21 StVZO (Vollgutachten und Einzelabnahmen) ist gefallen !

Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt von allen Prüforganisationen durchgeführt werden.

Mit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Vollgutachten und Einzelabnahmen zu machen.

Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Alle dürfen jetzt auch Einzelabnahmen

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich. Dieses Vollgutachten konnte in den alten Bundesländern bislang nur beim TÜV erlangt werden. In den neuen Bundesländern lag dieses Monopol bei der DEKRA.

Unter den § 21 STVZO fallen aber auch Fahrzeugumbauten, für die kein Gutachten vorgelegt werden können und die im Volksmund Sonderabnahme oder Einzelabnahme genannt werden.

Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss sind diese Monopolstellungen aufgehoben, so dass Kunden mit ihrem Fahrzeug bei jeder Prüforganisation ein Vollgutachten oder eine Einzelabnahme erlangen können. Mit dieser Liberalisierung des Marktes könnten sich auch Verschiebungen im Gebührengefüge ergeben. Dumpingpreise sind allerdings nicht zu erwarten, da auch hier der Gesetzgeber einen Gebührenrahmen vorgibt.

Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Zu den Prüforganisationen in Deutschland gehören der TÜV, die Dekra, die GTÜ und die KÜS.

2019-02-21 / JR

Biker No.

1373042